Smartwatches im Schulalltag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie über den Umgang mit Smartwatches an unserer Schule informieren. Wir wissen, dass viele Eltern diese Uhren kaufen, damit sie jederzeit wissen können, wo sich ihr Kind aufhält. Wir nehmen diese Sorgen auch ernst, aber während der Schulzeit ist diese Überwachung nicht erforderlich und im Notfall erreichen Sie uns immer telefonisch.

Die Bundesnetzagentur sorgte im November 2017 für ein Smartwatch-Verbot an Schulen. Was ist der Grund für das Verbot? Neben der praktischen GPS-Funktion, die Eltern über den Aufenthaltsort ihrer Kinder informiert, haben die smarten Uhren weitere Funktionen im Gehäuse.

Neben der Ortungsfunktion dank eingesetzter SIM-Karte, lässt die ein oder andere Smartwatch auch eine Babyphone-Funktion zu. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefonierfunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb und die Einfuhr von diesen Geräten ist nach § 90 Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Deutschland verboten. Weitere Informationen können Sie nachlesen.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html

Es gab zwischenzeitlich Anrufe während des Unterrichts und Telefonate während der Pausen. Sollte Ihr Kind ggf eine solche Uhr in der Schule tragen, wird diese am Schulvormittag in den Schulranzen gelegt und kann nach Unterrichtsschluss wieder getragen werden.

Herzliche Grüße

Claudia Kohl