Neuigkeiten zum Schulbesuch

Liebe Eltern,

seit dem 11.02.21 stehen die neuen Regelungen des Kultusministeriums auf der Homepage des MK sowie in unserem Download-Bereich.

Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte müssen weiterhin entscheiden, ob Ihr Kind weiter am Wechselmodell des Präsenzunterrichts teilnimmt oder ob Sie es davon abmelden/ befreien möchten. Wenn Ihr Kind weiterhin vom Präsenzunterricht abgemeldet bleibt, dann können Sie es NICHT als Ersatz für die Notbetreuung anmelden. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen! Wenn es in den Präsenzunterricht kommt (Gruppe A oder Gruppe B), dann können Sie es zur Notbetreuung anmelden.